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Sonderprojektförderung: Interkulturelle Impulse

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11.04.2019 Mario Fischer

Das NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste e.V. fördert 2019 mit Mitteln des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW erneut künstlerische Arbeiten, die den interkulturellen Austausch zwischen Menschen jeden Alters in NRW ins Zentrum stellen.

Sonderprojektförderung: Interkulturelle Impulse


Die Ausschreibung ist außerdem als PDF auf العربية und Englisch verfügbar.

Ausschreibung: Interkulturelle Impulse 2019
Integrative Arbeiten der Freien Darstellenden Künste

Viele Akteure*innen aus den Freien Darstellenden Künsten greifen gesellschaftliche Diversität und Migration aktiv und qualifiziert in ihren Arbeiten auf und entwickeln Projekte, die beispielhaft für gelungene gesellschaftliche Annäherung sind. Gesucht werden künstlerische Formen als Impuls für eine offene, interkulturell geprägte Gesellschaft.

Die Förderung ist offen für alle Formen künstlerischer Zusammenarbeit, die den interkulturellen Austausch zwischen Menschen jeden Alters ins Zentrum stellt.

Die Förderung bietet die Möglichkeit, sowohl fertige Produktionen als auch performative Arbeitskonzepte mit interkulturellem Ansatz zu realisieren. Neben der Produktion und Präsentation von Projekten sind auch Formate wie Workshops, Labore und performative Aufführungsformate wie inszenierte (Stadt)begehungen, u.ä. möglich. Qualitätsmaßstab für Förderentscheidungen ist die künstlerische Qualität und Aussicht auf gelingenden Dialog. Wir fördern insbesondere auch Möglichkeiten, diese Arbeiten an Spiel- und Präsentationsorten zu zeigen, die für den interkulturellen Austausch besonders geeignet sind, etwa in Flüchtlingsunterkünften, Schulen, Museen, Begegnungsstätten, Büchereien. Ziel ist die Initiierung wechselseitiger Annäherung und Austausch.

Zielgruppe / Förderkriterien
Grundvoraussetzung für die Förderung ist die Unterstützung durch eine*n geeignete*n Expert*in als interkulturellem „Guide“. Ihm/ihr kommt die Aufgabe zu, für möglichst einfache und direkte Begegnungsräume und Austausch der Akteure*innen zu sorgen.

Dazu können zum Beispiel gehören: Kontaktaufnahme mit den jew. Teilnehmern*innen oder ggf. zur speziellen Zielgruppe des Projekts (Geflüchtete, Menschen in Asylverfahren, etc.), zu Publikum und Institutionen. Zu den Aufgaben des interkulturellen „Guides“ gehört insbesondere die Sprachverständigung und die Betreuung der Zielgruppe. Der interkulturelle "Guide" übernimmt damit eine Schnittstellenfunktion im interkulturellen Dialog und sorgt im besten Falle für nachhaltige Vernetzungsstrukturen, die auch künftig genutzt werden können und sollen.

Das Kuratorium
Das Kuratorium wird zeitnah bekanntgegeben.

Förderhöhe & Antragsfrist
Die Projekte können mit maximal 8.000,- gefördert werden, wovon jeweils mind. 1.000,- für die Arbeit der "Guides" bestimmt sein sollten. Die Projekte müssen bis Ende 2019 abgeschlossen sein.

Projektanträge per Email an: interkultur2019@nrw-lfdk.de
Frist: 15. Februar 2019

Ansprechpartner:
Harald Redmer und Julia Knies

Tel: 0231 4742 92 10

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