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KultBO News
KultBO
Die Mitteilungen stammen von den registrierten AktuerInnen der Bochumer Kulturszene und den AdministratorInnen von kultbo.org
Nachrichten aus dem Kulturentwicklungplanungsprozess findet Ihr dort: KEP-News
Nachdem uns die Pandemie so lange ausgebremst hat, ist es endlich wieder so weit: Die Akteur:innen der Bochumer Kultur treffen sich wieder live, um die aktuelle Situation und die Erwartungen zu reflektieren und sich entsprechend aktualisierte und neue Ziele zu setzen.
Termin: 1. und 2. September 2023
Erich-Kästner-Gesamtschule
Markstraße 189
44799 Bochum
Der Sonderfonds hilft mit zwei Modulen:
Eine Wirtschaftlichkeitshilfe
gewährleistet, dass Veranstaltungen auch dann durchgeführt werden können, wenn aus Gründen des Infektionsschutzes weniger Besucherinnen und Besucher zugelassen sind und somit weniger Tickets verkauft werden können. Deshalb gibt es einen Zuschuss auf die Einnahmen aus Ticketverkäufen, um die Finanzierungslücke solcher Veranstaltungen zu schließen.
Eine Ausfallabsicherung
soll Veranstalterinnen und Veranstaltern zudem Planungssicherheit für größere Kulturveranstaltungen geben. Deshalb übernimmt der Sonderfonds für förderfähige Veranstaltungen im Falle Corona-bedingter Absagen, Teilabsagen oder Verschiebungen den größten Teil der Ausfallkosten.
Mehr Infos: sonderfonds-kulturveranstaltungen.de
Der Fonds Darstellende Künste e.V. initiiert mit #TakeHeart ein zweites Maßnahmenpaket im Rahmen des Programms NEUSTART KULTUR der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien.
In sechs Förderprogrammen werden – in Ergänzung zu den im Oktober 2020 aufgelegten #TakeThat-Förderungen – weitere rund 60 Millionen Euro an Fördermitteln vergeben, mit dem Ziel kurzfristige Planungssicherheit für die Freien Darstellenden Künste zu ermöglichen.
Die ersten Antragsstellungen sind voraussichtlich ab dem 01. September 2021 möglich.
Das Förderprogramm im Überblick (PDF)
In einer Online-Veranstaltung via Zoom am 19. August 2021 um 16 Uhr stellen Holger Bergmann, Geschäftsführer des Fonds, und Steffen Klewar, Programmleitung, alle #TakeHeart-Programme der Öffentlichkeit vor. Eine Anmeldung unter https://www.fonds-daku.de/beratung/beratung-on-tour ist für eine Teilnahme erforderlich.
Das Volumen beträgt EUR 15 Mio.
Die Stipendien sind dotiert mit EUR 5.000,- pro Person und haben eine Laufzeit von vier Monaten.
Das Programm richtet sich an professionell tätige Künstler*innen, Bildautor*innen und Filmschaffende mit Hauptwohnsitz in Deutschland, die freiberuflich tätig oder (im Filmbereich) auf Produktionsdauer beschäftigt sind und in 2020 ein maximales Einkommen von EUR 60.000,- erzielt haben. Entsprechende Nachweise müssen bei Antragstellung vorliegen.
Parallel zu den drei Berufsgruppen der Bild-Kunst sind drei Förderlinien aufgesetzt für die Bereiche Kunst, Bild und Film. Pro Person ist ein Antrag in einer der drei Förderlinien erlaubt.
Anträge müssen ab dem 2. August 2021 elektronisch eingereicht werden.
Die Bearbeitung und Entscheidung geschieht in der Reihenfolge ihres Eingangs durch unabhängige Jurys bis die Fördermittel aufgebraucht sind.
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Mit dem Programmteil „Pandemiebedingte Investitionen in Kultureinrichtungen zur Erhaltung und Stärkung der bundesweit bedeutenden Kulturlandschaft“ sollen Kultureinrichtungen bei ihrer Wiedereröffnung und dem wiederaufgenommenen Betrieb unterstützt werden, insbesondere bei der Umsetzung von investiven Schutzmaßnahmen anlässlich der Ausbreitung der COVID-19-Pandemie sowie mit Blick auf zukunftsgerichtete Investitionen zur Stärkung der Attraktivität der Kultureinrichtungen bei Wiedereröffnung und Weiterbetrieb.
Fristen:
Modul A (Realisierung aktueller Spielbetriebe) und
Modul B (Gastspiele): 15.10.2021 (Windhundverfahren)
Modul C (Publikumgewinnung und -entwicklung): 12.08.2021 (Juryentscheid)
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dive in richtet sich an gegenwartsorientierte Kulturinstitutionen aller künstlerischen Sparten sowie an Gedenkstätten, Bibliotheken, Soziokulturelle Zentren, Archive mit Archivgut in künstlerischen Sparten und an Festivals.
Es möchte diesen Institutionen ermöglichen, bis Ende des kommenden Jahres innovative Ideen und Vorhaben der digitalen Vermittlung umzusetzen, Formate zur Ansprache eines neuen Publikums zu erproben, mit neuen digitalen Anwendungen zu experimentieren und vorhandene Angebote weiterzuentwickeln.
Auch will die Kulturstiftung des Bundes sie mit dem Programm dive in darin unterstützen, analoge und digitale Vermittlungsformate miteinander zu verbinden, um neue Zugänge zu künstlerischen Produktionen sowie vielfältige Formen der Interaktion mit dem Publikum und Teilhabe für Nutzer zu ermöglichen.
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Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat – nach Auftrag durch den Landtag Nordrhein-Westfalen - ein Landesprogramm „Neustart miteinander“ aufgelegt. Damit sollen eingetragene Vereine finanziell unterstützt werden, den gesellschaftlichen Zusammenhalt weiter zu festigen und mit neuem Leben zu erfüllen. Die Organisation und Durchführung einer ehrenamtlich getragenen öffentlichen Veranstaltung im Jahr 2021, die das Gemeinwesen stärkt, kann mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 50 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, grundsätzlich bis maximal 5.000 Euro, unterstützt werden.
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Die Aussschreibung
„Pandemiebedingte Investitionen in Kultureinrichtungen
zur Erhaltung und Stärkung der bundesweit bedeutenden Kulturlandschaft“
wurde vom BKM bis Ende November verlängert.
Das Programm möchte Kultureinrichtungen bei der Umsetzung von investiven Schutzmaßnahmen anlässlich der Ausbreitung der COVID-19-Pandemie sowie mit Blick auf zukunftsgerichteten Investitionen zur Stärkung der Attraktivität der Kultureinrichtungen bei Wiedereröffnung und Weiterbetrieb unterstützen.
Gefördert werden „investive Umbau-, Modernisierungs- und Ausstattungsmaßnahmen von Kultureinrichtungen (ortsfeste und kulturelle Träger mit dezentralen Aktivitäten) sowie im Rahmen von Festivals und anderen kulturellen Veranstaltungen, die zur nachhaltigen Reduktion von Ansteckungsgefahren (insbesondere mit dem SARS-CoV-2-Virus) in deren öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereichen erforderlich sind, sowie projektbezogene Personal- und Sachausgaben.„
Antragsberechtigt sind die Rechtsträger nachfolgender Kultureinrichtungen:
a) Heimatmuseen, private Museen, Ausstellungshäuser und öffentlich zugängliche Gedenkstätten
b) Theater: künstlerische Produktionsorte, Festspielhäuser, auch Festivals
c) Musikaufführungsstätten und Musikclubs, auch Festivals,
d) Kulturzentren, Literaturhäuser und soziokulturelle Zentren
e) Kleinkunstbühnen und Varieté-Theater
f) Zirkusse
Mehr Informationen und die entsprechendne Formulare findet ihr auf der Website des Projektträgers – der Deutschen Theatertechnischen Gesellschaft e.V.
Wie gelingt es, das Schlagwort „Diversität“ für die eigene Einrichtung oder Praxis umzusetzen und mit Leben zu füllen? Wer spielt (noch) keine Rolle und warum? Welche beispielhaften Bereiche der eigenen Arbeit können bzw. sollten sich verändern mit Blick auf Personal, Beteiligte sowie Kontaktwege in der Öffentlichkeit? T3 sucht Projekte, die Lücken und Leerstellen der gesellschaftlichen Vielfältigkeit in der eigenen Arbeit hinsichtlich der Bausteine Angebote, Personal oder Kommunikation aufspüren und Schritt für Schritt verändern.
Antragsmöglichkeit: 04. – 31. Januar 2021
Projektstart: ab Mitte März 2021
Mehr Infos beim Fonds Soziokultur:
Themen-Ausschreibungen Sonderprogramm / NEUSTART KULTUR
Was bedeutet Digitalisierung für Soziokulturelle Arbeit? Gesucht ist die sinnvolle Nutzung der Digitalität etwa für die Sichtbarkeit von Vielfalt, das Mitgestalten, des neuen Storytellings, der passenden Mischung aus real und digital mit neuen Formaten, Teilhabe anderer und ungewöhnlicher Ästhetik.
Antragsmöglichkeit 01. – 31. März 2021
Projektstart: ab Mitte Mai 2021
Mehr Infos beim Fonds Soziokultur:
Themen-Ausschreibungen Sonderprogramm / NEUSTART KULTUR
Die Antragsfrist für die nächste Förderrunde des Musikfonds für Anträge mit einer Antragssumme höher als 2.000 EUR bis maximal 50.000 EUR endet am 31. Januar 2021.
Das Projektvorhaben darf nicht vor dem 1. April 2021 beginnen. Anträge können ausschließlich online eingereicht werden.
Merkblatt zur Antragstellung: PDF
Mehr Infos: Projektförderung des Musikfonds
Der Online-Workshop widmet sich aufgrund der hohen Nachfrage auch am 16. November und am 7. Dezember um 19 Uhr den Corona-Hilfen von Bundes- und Landesregierung für freischaffende Künstler:innen aller Kultursparten.
Das Programm wurde im Oktober 2020 noch einmal aktualisiert und die Zugänge werden deutlich vereinfacht. Es können also deutlich mehr Kulturschaffende von den Hilfen profitieren als in den zurück liegenden Monaten.
Steuerberater Marcel Stenpaß informiert über aktuelle Programme, aber auch über allgemeine und steuerliche Maßnahmen, die hilfreich zur Bewältigung der Krise sein können. Wer ist bei der „Überbrückungshilfe“ antragsberechtigt? Aus welchen Fördermitteln darf man Lebenshaltungskosten bestreiten? Und welches Programm schließt die Teilnahme an einem anderen aus? Marcel Stenpaß geht auch auf individuelle Fragen ein.
Mo., 16.11.2020, 19 bis ca. 21 Uhr als Zoom-Konferenz (Anmeldung)
Mo., 7.12.2020, 19 bis ca. 21 Uhr als Zoom-Konferenz (Anmeldung)
Die Teilnahme ist kostenfrei.
Neue Veranstaltungsformate gewinnen nicht erst durch die Corona-Krise zunehmend an Bedeutung, doch es gibt eine neue Dringlichkeit. Dem monatelangen Stillstand im Frühjahr folgten eine Reihe durchdachter Open Air-Konzepte sowie pragmatische Lösungen durch Hygiene- und Abstandsregeln in größeren Häusern. Auch gestreamte Konzerte und Videos aus dem pandemiebedingten Off konnten einen Teil der Musikszene sichtbar machen.
Das NRW KULTURsekretariat ruft daher Musiker*innen und Veranstalter im Feld der globalen Musik/Weltmusik mit Wohnsitz in einer der 21 Mitgliedsstädte des NRWKS auf, solche neuen digitalen Formate zu entwickeln, die in der Pandemie (und darüber hinaus) tragfähige Alternativen darstellen.
Die Einbindung interaktiver Elemente, die Einbeziehung von digitalen Medien sowie neue Publikumsansprachen für Kinder und/oder Erwachsene sind mitzudenken. Bei allen Erwägungen zur Realisierbarkeit von Konzepten sind grundsätzlich die coronabedingten Schutzverordnungen und Sicherheitsvorschriften zu berücksichtigen.
Einsendeschluss: 25.11.2020.
Eine Fachjury beurteilt die eingereichten Konzepte und verleiht fünf Preisgelder in Höhe von jeweils 3.000 € für die besten Ideen.
Call des NRW KULTURsekretariats
Ausschreibung Digitale Musikkulturen (PDF)
Die ersten beiden Ausschreibungen wurden mit fast 1000 Registrierungen am 15. Oktober 2020 abgeschlossen. Dazu BBK-Vorsitzende Dagmar Schmidt: „Dies zeigt einmal mehr den weiterhin großen Bedarf an Unterstützung für Bildende Künstlerinnen und Künstler. Die Krise ist für sie noch längst nicht vorbei.“
Noch bis zum 15.11.2020 können Künstler:innen im Rahmen des Modul C: INNOVATIVE KUNSTPROJEKTE Fördermittel zur Konzipierung und Umsetzung künstlerischer Interventionen, Ausstellungen, Performances beantragen, die in Ausstellungsräumen oder im öffentlichen Raum für Interessierte zugänglich gemacht werden, beantragen.
Die Antragsfrist für Modul D: DIGITALE VERMITTLUNGSFORMATE läuft noch bis zum 30.11.2020.
Weitere Informationen über den Deutschen Künstlerbund e.V..
Es besteht die Möglichkeit, dass mehrere Einrichtungen und / oder Projektträger eine Förderung im Rahmen von KULTUR.GEMEINSCHAFTEN gemeinsam beantragen und diese auch gemeinsam in Anspruch nehmen.
Gefördert werden Maßnahmen mit einem Fördervolumen von mindestens 5.000 € und maximal 50.000 € pro Maßnahme. Anzustreben ist ein Eigenanteil in Höhe von mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben durch den Antragstellenden; dieser Eigenanteil kann ganz oder teilweise durch Eigenleistungen sowie durch Drittmittel (Stiftungen, Spenden, weitere öffentliche Zuwendungen etc.) erbracht werden.
Unter kontakt@kulturgemeinschaften.de oder telefonisch unter 030 – 893 63 5-60 steht ein Helpdesk zur Verfügung. Eine vorhergehende Beratung zu Fragen des Förderprogramms wird empfohlen.
Culture Action Europe (CAE), mit Sitz in Brüssel, ist das größte interdisziplinäre Forum für den nichtstaatlichen Kulturbereich in Europa.
Mit 145 Mitgliedsorganisationen aus west- und osteuropäischen Ländern fungiert CAE als Vermittler gegenüber den EntscheidungsträgerInnen der europäischen Politik und Administration, wenn es um die Interessen von KünstlerInnen und Kulturschaffenden geht.
Am 20. Februar findet ein EU-Sondergipfel zum nächsten EU-Haushalt statt. Durch den Brexit besteht die Gefahr, dass das Haushaltsbudget von den verbliebenen Mitgliedsstaaten nicht ausgeglichen wird und dass insbesondere der ohnehin schon marginale Kultursektor weiter kanibalisiert wird.
Culture Action Europe hat sich seit Beginn der Verhandlungen über den mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) im Jahr 2018 für #Double4Culture und #1%forCulture eingesetzt und dabei die grundlegende Rolle von Kunst und Kultur in verschiedenen EU-Politikbereichen und ihren Beitrag zum Aufbau einer gemeinsamen, wohlhabenden Zukunft für alle europäischen Bürger hervorgehoben.
Nun fordern die Kulturakteure die EU-Staats- und Regierungschefs auf, mehr Ehrgeiz bei der Gestaltung einer besseren Zukunft für Europa durch verstärkte EU-Investitionen in Kultur und Kunst zu zeigen:
Die Künste des Theaters und des Tanzes stehen – wie viele andere Bereiche – in der Welt der autonom lernenden und handelnden Dinge vor einer bisher kaum durchdrungenen Erweiterung des Schaffensprozesses: Wahrnehmung durch Sensoren, Narrative durch Social Bots und Entscheidungen durch Algorithmen. Kommt also Kunst ohne Kreation? Leben befreit von Arbeit? Das transhumane Zeitalter?
Zielgruppe: Freie Darstellende Künste. Tanz, Theater, Performance, frei produzierende Künstler*innen und Ensembles, die bundesweit bzw. bundesländerübergreifend agieren sowie langjährige Arbeitserfahrungen mit ästhetischen Formaten vorweisen können und sich 2020/21 mit dem Thema KI im Sinne der Ausschreibung beschäftigen.
Voraussetzungen: Konzeptionell wie ästhetisch bemerkenswerte Vorhaben. Bereitschaft zum Wissenstransfer im Rahmen von Austausch wie auf einem vom Fonds geplanten Symposium. Kofinanzierung von min. 50% der Fördersumme des Fonds aus weiteren öffentlichen Mitteln. Premiere bis Ende September 2021, vier weitere Aufführungen oder Gastspiele. Vorhaben, die Kollaborationen mit anderen Antragstellenden des Sonderprogramms AUTONOM herstellen, sind erwünscht.
Fristen:
• Antragsfristen zum 2. Mai 2020 und zum 1. September 2020
• Zeitraum für die Realisierung Mai 2020 bis Oktober 2021
Antragstellung:
• ab Mitte Frebruar über die Online-Antragstellung des Fonds möglich
• Antragssumme in Höhe bis 60.000 (in begründeten Ausnahmen bis 80.000)
• Kofinanzierungsanteil: 50% der Antragssumme aus bundesdeutschen öffent-lichen Mitteln
• Gesicherte Gesamtkosten (einschließlich der beantragten Förderung beim Fonds) von 75% des Gesamtvolumens.
• Beitrag des Fonds als Festbetragsfinanzierung
Mehr Infos: Regularien (PDF)
Kontakt:
Steffen Klewar
Sonderprogramm AUTONOM
Fonds Darstellende Künste
Lützowplatz 9
10785 Berlin
030 26392950-10
steffen.klewar@fonds-daku.de
www.fonds-daku.de
Der Fonds Soziokultur (Bonn) und der Fonds voor Cultuurparticipatie (Utrecht) möchten die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von deutschen und niederländischen Kulturinitiativen und Kultureinrichtungen befördern.
Unterstützt werden ideenreiche und experimentierfreudige Partnerprojekte, die von den deutschen und niederländischen kulturellen Akteuren gemeinsam entwickelt und realisiert werden sollen.
Für das Förderprogramm »Jonge Kunst« stellen beide Fonds 2018 jeweils 100.000 Euro Fördermittel zur Verfügung.
Antragsfrist: Die Antragsfrist für die nächste Einsendung von Projektanträgen aus diesem Förderprogramm ist erst wieder 2020 und wird voraussichtlich Anfang März 2020 enden. Eine öffentliche Mittelausschreibung wird immer im Herbst veröffentlicht. Die Projekte sollen nicht vor Juni 2020 beginnen; sie müssen nicht bis zum 31. Dezember abgeschlossen sein, sondern können - sofern dies im Interesse einer sorgfältigen Planung des Vorhabens erforderlich ist - noch im Jahr 2021 weitergeführt werden.
Antragssumme: Die Antragssumme pro Kooperationsprojekt darf in der Regel maximal 25.000 Euro, in besonderen Ausnahmefällen maximal 50.000 Euro betragen (als gemeinsamer Betrag beider Fonds) und ist in der Regel auf 50 % der voraussichtlichen Gesamtkosten begrenzt. Neben der möglichen Bereitstellung eigener Mittel müssen sich die Projektpartner also noch um weitere Drittmittel bei deutschen und niederländischen Fördereinrichtungen, Stiftungen, Sponsoren etc. bemühen. Alle geförderten Projektträger müssen zu gegebener Zeit einen gemeinsamen Verwendungsnachweis für die Projekteinnahmen und -ausgaben erstellen und diesen sowohl beim Fonds Soziokultur als auch beim Fonds voor Cultuurparticipatie vorlegen.
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Das Kunstmentorat NRW ist ein Professionalisierungsprogramm für Bildende KünstlerInnen, finanziert vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen und durchgeführt vom Landesbüro für Bildende Kunst (LaB K):
Mit einem neuen Mentoratsprogramm fördert das Land Nordrhein-Westfalen künftig die Professionalisierung von bildenden Künstlerinnen und Künstlern.
Grundprinzipien des Kunstmentorats NRW sind Vernetzung und individuelle Betreuung: Erfahrene Kunstschaffende (Mentoren) stehen weniger erfahrenen Künstlerinnen und Künstlern (Mentees) beim Einstieg in den Kunstbetrieb beratend zur Seite, teilen ihr Wissen, ihre Erfahrung und Netzwerke.
Das Kunstmentorat NRW wird im Auftrag des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft vom Landesbüro für Bildende Kunst (LaB K) durchgeführt, das an das Kunsthaus NRW in Kornelimünster angegliedert ist.
„Gerade der Einstieg in die professionelle Laufbahn gestaltet sich für junge Künstlerinnen und Künstler oftmals schwierig, da Netzwerke und Erfahrungen fehlen. Das Kunstmentorat NRW bietet für diesen Übergang eine enge individuelle Begleitung durch Mentorinnen und Mentoren, die den Kunstbetrieb kennen. Der kollegiale Austausch stärkt wichtige Netzwerke und sorgt auch für eine größere Sichtbarkeit der künstlerischen Aktivitäten in Nordrhein-Westfalen“, sagte Ministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen.
„Die 1:1-Betreuung im Kunstmentorat NRW ist eine hervorragende Form der Künstlerförderung. Es geht nicht um eine finanzielle Unterstützung oder die Bereitstellung von Räumen wie bei klassischen Stipendien, sondern um die Übertragung von Know-how und Erfahrung und um Netzwerkqualität. Diese Ressourcen sind ebenso wertvoll für die künstlerische Karriere wie Geld oder Anerkennung“, sagte Dr. Emmanuel Mir, Projektleiter des LaB K.
Insgesamt 17 erfahrene, im hiesigen Kunstbetrieb exzellent vernetzte Kunstschaffende aus verschiedenen Regionen des Landes stehen innerhalb des Programms http://www.kunstmentorat.nrw/mentor als Mentorinnen und Mentoren zur Verfügung. Zu ihnen gehören etwa Ruppe Koselleck, Stefanie Klingemann und Katja Stuke. Eine vollständige Liste der Mentorinnen und Mentoren mit Profilbeschreibungen ist unter www.kunstmentorat.nrw/mentor abrufbar.
Während einer Laufzeit von ca. 16 Monaten treffen sich im Rahmen des Kunstmentorats NRW Mentorin bzw. Mentor und Mentee für diverse Aktivitäten, etwa eine gemeinsame Erkundung der regionalen Kunstlandschaft oder Ausstellungsbesuche.
Der kollegiale Austausch und der Aufbau eines Netzwerks, wie das Kennenlernen von Kuratorinnen und Kuratoren oder anderen Kunstschaffenden, stehen dabei im Vordergrund und sollen durch gemeinsames Reflektieren der jeweiligen künstlerischen Positionen ergänzt werden.
Zusätzlich zu den individuellen Treffen stehen über das LaB K im Rahmen des Programms eine Reihe von kostenlosen Professionalisierungsangeboten zur Verfügung, etwa Steuer- oder Rechtsberatung.
Das Kunstmentorat NRW steht allen bildenden Künstlerinnen und Künstlern offen, die einen Kunsthochschulabschluss haben und in Nordrhein-Westfalen wohnen. Es gibt keine Altersbegrenzung.
Bewerbungen sind bis zum 15. August 2019 möglich, die Bewerbungsunterlagen stehen unter www.kunstmentorat.nrw zur Verfügung.
Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft teilt mit
Das Land legt einen Investitionsfonds in Höhe von drei Millionen Euro auf, der Museen, Kunstvereinen und Kunsthallen mit Schwerpunkt Bildender Kunst beziehungsweise Medienkunst einmalig zur Verfügung steht. Ziel des Investitionsfonds zur Ertüchtigung der digitalen und inklusiven Infrastruktur ist es, die Museen, Kunstvereine und Kunsthallen für die Zukunft zu rüsten und ihr Angebot für alle, auch für Menschen mit Einschränkungen, zugänglich zu machen.
„Wir unterstützen mit dem Investitionsfonds in diesem Jahr Einrichtungen der Bildenden Kunst und Medienkunst gezielt dabei, ihre digitale Infrastruktur zu modernisieren. Ein wichtiges Anliegen ist außerdem, das Angebot für Menschen mit Einschränkungen zu verbessern, etwa durch den Aufbau barrierefreier Websites, die Anschaffung von visuellen Orientierungssystemen oder rollstuhlgerechte Vitrinen“, sagte Kultur- und Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen.
Für das Förderprogramm bewerben können sich alle nordrhein-westfälischen Museen, Kunstvereine und Kunsthallen, die ihren Schwerpunkt im Bereich Bildende Kunst beziehungsweise Medienkunst haben und die ihre Projekte noch in diesem Jahr durchführen können.
Einsendeschluss für die Förderanträge bei den nordrhein-westfälischen Bezirksregierungen ist der 6. September 2019. Die Projektauswahl erfolgt durch ein Fachgremium.
Siehe: Fördergrundsätze
„Der Fonds Soziokultur e.V. fördert im Sinne seiner Satzung solche Modelle kultureller Praxis, die die alltägliche Lebenswelt in die Kulturarbeit einbeziehen und zugleich eine Rückwirkung der so entstehenden Formen von Kunst und Kultur in unsere Gesellschaft anstreben“
Gefördert werden zeitlich befristete und modellhafte soziokulturelle Projekte im gesamten Bundesgebiet
Kurz und knapp:
Antragsfristen: |
2. Mai und 2. November eines Jahres |
Antragssumme: |
in der Regel max. 70 % der Projektgesamtkosten, |
Kosten- und Finanzplan: |
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Projektbeginn: |
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Projektende: |
Die Projekte müssen nicht im laufenden Jahr abgeschlossen werden |
Förderentscheidung: |
Ca. 8 bis 10 Wochen nach Ablauf der Antragsfristen durch das Gesamtkuratorium des Fonds Soziokultur |
Antragsvordruck |
Auf den Internetseiten des Fonds Soziokultur steht ein eigener Login-Bereich zur Verfügung. |
Presseinformation der Stadtwerke Bochum - 2. Juli 2019
Bochumer Vereine, Einrichtungen und Organisationen können sich seit heute wieder mit zukunftsweisenden Ideen und Projekten bei den Stadtwerken Bochum bewerben.
„Die Bewerbungsphase für die Zukunftsprojekte ist gestartet. Wir suchen Projekte, die unsere Heimatstadt Bochum lebenswert und attraktiv machen und langfristig wirken. Anträge ab einer Fördersumme von 25.000 Euro können ab sofort eingereicht werden“, erläutert Dietmar Spohn, Sprecher der Geschäftsführung der Stadtwerke Bochum.
Unter www.stadtwerke-bochum.de können Projektträger noch bis zum 29. Juli über ein Online-Formular ihre Bewerbungsdaten eingeben und ergänzende Dokumente hochladen.
Auf den Internetseiten der Stadtwerke finden sich auch die vollständigen Bewerbungsbedingungen und Hinweise zur Vertragsgestaltung. Verpflichtend für jeden Projektträger ist die Angabe eines Finanzierungsplans. Zukunftsprojekte können eine Laufzeit von bis zu drei Jahren haben.
Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Bochum wird im Herbst über die eingereichten Projekte entscheiden und die Zukunftsprojekte 2020 auswählen.
„Zur Förderung der Zukunftsprojekte stellen wir insgesamt 400.000 Euro zur Verfügung“, berichtet Geschäftsführer Dietmar Spohn. Pro Jahr stellt der Bochumer Energieversorger für Bürger- und Zukunftsprojekte und das Basissponsoring rund 1 Million Euro bereit.
Das Bewerbungsverfahren für die Bürgerprojekte war vor wenigen Wochen zu Ende gegangen. 36 Bürgerprojekte erhalten in diesem Jahr ein Sponsoring der Stadtwerke Bochum.
Seit Einführung des Sponsoring-Konzepts wurden damit 370 Bürger- und Zukunftsprojekte mit einem Sponsoring der Stadtwerke Bochum unterstützt.
Alle Informationen gibt es unter www.stadtwerke-bochum.de
Die Seite soll der Verbesserung und Unterstützung der Arbeits- und Produktionsbedingungen von KünstlerInnen dienen und präsentiert dazu eine umfangfeiche Sammlung von Open Calls und Förderprogrammen sowie Tipps zu Anträgen und Antragsverfahren.
Ein Förderkalender hilft die Fristen im Bilck zu halten.
Das nrw landesbuero tanz fördert in Kooperation mit dem NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste Gastspiele von Tanz- und Theaterproduktionen.
Die Zielgruppe der Förderung sind KünstlerInnen, die ihren Arbeits- und Lebensmittelpunkt in Nordrhein-Westfalen haben und ihre Produktionen außerhalb ihres Heimatortes in Nordrhein-Westfalen aufführen wollen.
Gefördert werden ausschließlich Produktionen, die durch öffentliche Mittel gefördert wurden (Kommune/Land).
Mehr Informationen auf der Website des nrw landesbuero tanz e.V..
Die Kunststiftung NRW fördert herausragende Projekte, programmatische Besonderheiten und innovative Konzepte aus den Bereichen Literatur, Musik/Musiktheater, Performing Arts (Tanz, Theater) und Visuelle Kunst in Nordrhein-Westfalen sowie spartenübergreifende Projekte von hoher künstlerischer Qualität.
Dazu gehören auch die Förderung des Erwerbs und die Sicherung von Kunstgegenständen und Kulturgütern mit herausragender Bedeutung.
Die Antragsfristen für eine Förderung im nächsten Jahr sind:
30. Juni
30. November
Weitere Infos auf der Homepage der Kunststiftung NRW
IKF ist ein Förderprogramm für KünstlerInnen des Ruhrgebiets und offen für alle künstlerischen Berufe und Sparten wie der Bildenden Kunst, Literatur, Musik, Darstellenden Kunst, Film, Medienkunst, Architektur oder Design.
In 2019 liegt die Förderung von EinzelkünstlerInnen im Fokus.
Seit dem 5. Juni können Anträge in zwei Förderbereichen gestellt werden.
Alle Informationen zur Förderung auf der Website von ecce.
Auch 2019 werden künstlerische und kulturelle Produktionen im Kontext von Flucht und Migration gefördert, die sich für die Zusammenarbeit unterschiedlicher gesellschaftlicher Gruppen einsetzen.
Der Regionalverband Ruhr unterstützt Vorhaben, welche die Potentiale kultureller Diversität sichtbar und erlebbar machen, an einer solidarischen Gesellschaft arbeiten und dabei Kooperationen auf Augenhöhe ermöglichen.
Mehr Infos bei interkultur.ruhr: Förderfonds Interkultur Ruhr 2019
Inez Boogaarts und ihr Team schreiben dazu:
Liebe Partner*innen, Verbündete und Freund*innen der ZAK NRW,
mit dieser Mail möchten wir Sie/Euch über den Betriebsschluss der ZAK NRW zum Ende des Jahres informieren – und Sie ermutigen, sich weiterhin für Diversität und Öffnung in der Kultur zu engagieren.
Die Zukunftsakademie NRW (ZAK NRW) – gegründet und getragen durch das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW, die Stiftung Mercator, die Stadt Bochum und das Schauspielhaus Bochum – stellt zum Ende des Jahres 2019 den Betrieb ein. Die Veranstaltungen finden bis dahin wie geplant statt, die ZAK NRW arbeitet zudem intensiv an der Sicherung und der Weitergabe ihrer umfangreichen Erfahrungen im Feld Diversität und Öffnung in Kunst, Kultur und Kultureller Bildung.
Das Land Nordrhein-Westfalen und die Stiftung Mercator beenden ihre langjährige Förderung der ZAK NRW zum Ende des Jahres 2019. Die Träger der ZAK NRW haben zwischenzeitlich die Auflösung des Vereins zum Jahresende beschlossen. Eine Entscheidung, die dem Vorstand nicht leicht gefallen ist. Aber die Ziele, mit denen die Projektidee im Kulturhauptstadtjahr 2010 geboren wurde, waren trotz der anhaltenden Relevanz des Themas Diversität aus strukturellen Gründen nicht weiter umsetzbar.
Als Team und Geschäftsführung der ZAK NRW bedauern wir die Entscheidung zur Auflösung des Vereins und hoffen, dass die Programme und Themen der ZAK NRW weitergeführt werden können.Die Schwerpunkte der ZAK NRW liegen im laufenden Jahr noch auf der Fortführung angekündigter Programmpunkte, dem Wissenstransfer, der Beratung von Kulturinstitutionen und insbesondere der Ergebnissicherung. Die Erfahrungen aus unseren Projekten werden so aufbereitet, dass sie von anderen Institutionen weiter genutzt werden können.
Die ZAK NRW hat in diesem Themenfeld in der Kulturszene Nordrhein-Westfalens zahlreiche Impulse gesetzt und an vielen Stellen Veränderungen und Entwicklungsprozesse angestoßen. Diversität etabliert sich als Thema im öffentlichen Diskurs immer mehr und steht bei vielen Kulturinstitutionen auf der Agenda – in der konkreten Umsetzung bleibt Bedarf an Beratung, Wissenstransfer, Fortbildungsangeboten und Fördermitteln zur Unterstützung struktureller Veränderungen, wie auch erste Ergebnisse der Studie „Bestandsaufnahme zur Diversität an den Kultureinrichtungen NRWs‟ belegen. Die Studie entstand in Kooperation der ZAK NRW mit der Abteilung für Bildungsforschung und Bildungsmanagement der Universität Düsseldorf und dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft und wird in Kürze veröffentlicht. Mehr dazu im FAQ unter https://www.zaknrw.de/projekt/bestandsaufnahme.
Sie engagieren sich ebenfalls für Diversität in Kultur und Kultureller Bildung? Sie sind an Erfahrungsaustausch interessiert oder können sich vorstellen, erfolgreiche Formate zur Diversitätsentwicklung in der Kulturlandschaft zu übernehmen?
Dann kommen Sie gerne auf uns zu! Kontakt:
Inez Boogaarts (i.boogaarts@zaknrw.de, T +49 234 911 73 611).
In Kürze:
- Kleine und mittelgroße Clubs werden bei der Modernisierung der Ton-, Licht- und DJ Technik unterstützt
- Kulturstaatsministerin Monika Grütters stellt für das Programm 1 Million Euro zur Verfügung
- Initiative Musik setzt das Programm mit dem Bundesverband LiveKomm um
- Antragsstart: 6. Mai 2019, 10 Uhr
StattParkKultur ist ein gemeinsames Projekt der Landesarbeitsgemeinschaft Agenda 21 NRW e.V. (LAG 21 NRW) und dem NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste e.V., welches rund um den jährlich stattfindenden Parking Day (20.9.2019) stattfindet.
Für zwei Aktionstage in Detmold das Projekt innovative und künstlerisch hochwertige Konzeptideen aus den freien darstellenden Künsten, die im Rahmen von StattParkKultur am 20. und 21.9.2019 umgesetzt werden. Die beiden ausgewählten Aktionen finden jeweils an einem Tag in einer einzelnen Parkbucht statt. Die Künstler*innen mit den zwei überzeugendsten Konzeptideen erhalten je ein Preisgeld in Höhe von 5000 Euro, welches der Umsetzung des Projekts dient.
Bewerben können sich Ensembles, Kollektive und Einzelpersonen aus NRW die professionell in den freien darstellenden Künsten arbeiten.
> Zur vollständigen Ausschreibung
Das Projekt StattParkKultur NRW wird vom Rat für Nachhaltige Entwicklung über den Fonds Nachhaltigkeitskultur im Rahmen des Ideenwettbewerbs „Mobilitätskultur und Nachhaltigkeit“ gefördert.
volles programm
bobiennale - Druck des Programmhefts beauftragt. Am 20. Mai wird die Papierversion geliefert: Etwas gößer im Format und mit 200 Seiten ist das Programm gegenüber der ersten bobiennale um ein Viertel angewachsen. Darin enthalten über 300 Angebote von mehr als 200 AkteurInnen - unterstützt von 29 öffentlichen und privaten Förderern.
Köln ist eine von sieben deutschen Städten, in denen eine Woche vor der Europawahl am 26. Mai, jeweils Tausende Menschen unter dem Motto „Ein Europa für Alle – Deine Stimme gegen Nationalismus!“ für eine EU der Menschenrechte, Demokratie, sozialen Gerechtigkeit und des ökologischen Wandels auf die Straße gehen.
Auch in Berlin, Hamburg, Frankfurt, Leipzig, München, Stuttgart und in mehreren europäischen Hauptstädten sind zeitgleich Demonstrationen geplant, zu denen ein breites bundesweites zivilgesellschaftliches Bündnis aus über 90 Organisationen aufruft.
Auch Die Vielen NRW rufen zur Teilnahme an der Demonstration auf.
Das Bochumer Bündnis hat Busse für die Fahrt nach Köln organisiert.
Weitere Informationen unter www.ein-europa-fuer-alle.de und www.bochumer-buendnis.de
Sonderprojektförderung: Interkulturelle Impulse
Das NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste e.V. fördert 2019 mit Mitteln des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW erneut künstlerische Arbeiten, die den interkulturellen Austausch zwischen Menschen jeden Alters in NRW ins Zentrum stellen.
Die Ausschreibung ist außerdem als PDF auf العربية und Englisch verfügbar.
Ausschreibung: Interkulturelle Impulse 2019
Integrative Arbeiten der Freien Darstellenden Künste
Viele Akteure*innen aus den Freien Darstellenden Künsten greifen gesellschaftliche Diversität und Migration aktiv und qualifiziert in ihren Arbeiten auf und entwickeln Projekte, die beispielhaft für gelungene gesellschaftliche Annäherung sind. Gesucht werden künstlerische Formen als Impuls für eine offene, interkulturell geprägte Gesellschaft.
Die Förderung ist offen für alle Formen künstlerischer Zusammenarbeit, die den interkulturellen Austausch zwischen Menschen jeden Alters ins Zentrum stellt.
Die Förderung bietet die Möglichkeit, sowohl fertige Produktionen als auch performative Arbeitskonzepte mit interkulturellem Ansatz zu realisieren. Neben der Produktion und Präsentation von Projekten sind auch Formate wie Workshops, Labore und performative Aufführungsformate wie inszenierte (Stadt)begehungen, u.ä. möglich. Qualitätsmaßstab für Förderentscheidungen ist die künstlerische Qualität und Aussicht auf gelingenden Dialog. Wir fördern insbesondere auch Möglichkeiten, diese Arbeiten an Spiel- und Präsentationsorten zu zeigen, die für den interkulturellen Austausch besonders geeignet sind, etwa in Flüchtlingsunterkünften, Schulen, Museen, Begegnungsstätten, Büchereien. Ziel ist die Initiierung wechselseitiger Annäherung und Austausch.
Zielgruppe / Förderkriterien
Grundvoraussetzung für die Förderung ist die Unterstützung durch eine*n geeignete*n Expert*in als interkulturellem „Guide“. Ihm/ihr kommt die Aufgabe zu, für möglichst einfache und direkte Begegnungsräume und Austausch der Akteure*innen zu sorgen.
Dazu können zum Beispiel gehören: Kontaktaufnahme mit den jew. Teilnehmern*innen oder ggf. zur speziellen Zielgruppe des Projekts (Geflüchtete, Menschen in Asylverfahren, etc.), zu Publikum und Institutionen. Zu den Aufgaben des interkulturellen „Guides“ gehört insbesondere die Sprachverständigung und die Betreuung der Zielgruppe. Der interkulturelle "Guide" übernimmt damit eine Schnittstellenfunktion im interkulturellen Dialog und sorgt im besten Falle für nachhaltige Vernetzungsstrukturen, die auch künftig genutzt werden können und sollen.
Das Kuratorium
Das Kuratorium wird zeitnah bekanntgegeben.
Förderhöhe & Antragsfrist
Die Projekte können mit maximal 8.000,- gefördert werden, wovon jeweils mind. 1.000,- für die Arbeit der "Guides" bestimmt sein sollten. Die Projekte müssen bis Ende 2019 abgeschlossen sein.
Projektanträge per Email an: interkultur2019@nrw-lfdk.de
Frist: 15. Februar 2019
Ansprechpartner:
Harald Redmer und Julia Knies
Tel: 0231 4742 92 10
Mehr Informationen
Das Kunstmentorat NRW ist ein Professionalisierungsprogramm für Bildende KünstlerInnen, finanziert vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen und durchgeführt vom Landesbüro für Bildende Kunst (LaB K).
Das Programm soll unerfahrene bzw. erst vor kurzem in NRW zugezogene KünstlerInnen (Mentee) in Kontakt mit erfahrenen KünstlerInnen (MentorIn) bringen und ihnen zum Aufbau eines effizienten Netzwerks und zur Steigerung der Sichtbarkeit verhelfen. Neben dieser 1:1-Betreuung findet ein fortlaufendes Angebot an weiterbildenden Maßnahmen statt.
Während einer Laufzeit von ca. 16 Monaten treffen sich MentorIn und Mentee und unternehmen diverse Aktivitäten. Der Inhalt und die Häufigkeit dieser Treffen sind zwischen beiden KünstlerInnen zu vereinbaren. Sie können gemeinsam die regionale Kunstlandschaft erkunden, Ausstellungen besuchen oder KuratorInnen/KünstlerInnen kennenlernen. Der kollegiale Austausch steht dabei im Vordergrund. Durch Werkbesprechungen im Atelier werden darüber hinaus die jeweiligen künstlerischen Positionen reflektiert.
Neben diesen individuellen Treffen stellt das LaB K eine Reihe von kostenlosen Professionalisierungsangebote zur Verfügung, wie z.B. Steuer-, KSK- oder Rechtsberatung.
Das Kunstmentorat NRW ist offen für alle bildende KünstlerInnen, die einen Abschluss in einer Kunsthochschule haben und wohnhaft in Nordrhein-Westfalen sind. Es gibt keine Altersbegrenzung.
Engagement ist auch in der Soziokultur keine Selbstverständlichkeit, sondern bedarf einer besonderen Motivation und Unterstützung.
Das gilt insbesondere für junge Menschen, die erste persönliche Erfahrungen mit Kunst und Kultur sammeln wollen und dabei viele – vor allem auch finanzielle Hürden - überwinden müssen.
Mit seinem Förderprogramm für junge Initiativen will der Fonds Soziokultur Jugendlichen zwischen 18 und 25 Jahren die Möglichkeit geben, eigene Projektideen im soziokulturellen Praxisfeld zu entwickeln und umzusetzen.
Es hat den Anspruch, die kreativen Potentiale junger Menschen zu wecken und zu fördern. Ziel ist dabei, Jugendliche zum (längerfristigen) Engagement im soziokulturellen Praxisfeld zu ermutigen.
Antragsfristen: |
2. Mai und 2. November eines Jahres |
Antragssumme: |
Max. 2.000 Euro, in der Regel max. 70 % der Projektgesamtkosten |
Antragsberechtigt: |
Junge Menschen zwischen 18 und 25 Jahren, die sich zu einer Initiative oder einem Verein zusammengeschlossen haben. Es muss aus dem Antrag erkennbar sein, dass das Projekt in eigener Verantwortung der Jugendlichen geplant und realisiert werden soll. |
https://www.fonds-soziokultur.de/foerderung/foerderprogramme/der-jugend-eine-chance.html
Das PRINZ REGENT THEATER gilt als eine sehr
renommierte Produktions- und Spielstätte für
professionelles Freies Theater in Deutschland.
In der Spielzeit 2018/19 verantwortet
Anne Rockenfeller die Interimsspielzeit.
Altersarmut wird zunehmend zum Gegenstand der öffentlichen Diskussion und betrifft fast alle gesellschaftlichen Schichten.
Dabei sind gerade KünstlerInnen an dieser späten Form des Präkariats exponiert. Existierende Förderprogramme in der bildenden Kunst konzentrieren sich meistens auf den Karriereanfang; strukturelle Maßnahmen für ältere ProduzentInnen, die nicht am Kunstmarkt teilnehmen, sind nicht vorgesehen. Die AG “Altersarmut / Soziales” des Rats der Künste will auf das Phänomen aufmerksam machen und den Dialog mit der Politik initiieren.
Die Teilnahme ist kostenfrei.